Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei Hotel- und Bewirtungsverträgen zwischen Kunden und dem
Gasthof „Rebstock“ Friedrichshafen
Peter Wieland
Werastraße 35
88045 Friedrichshafen
Telefon 07541 / 950 164-0
Telefax 07541 / 950 164-11
E-Mail info@gasthof-rebstock-fn.de
Web www.gasthof-rebstock-fn.de
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, der Nutzung der Restauranträumlichkeiten für Bankette sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels & Restaurants „Hotel Gasthof Rebstock“ (nachfolgend Hotel genannt).
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss & -partner, Verjährung
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer- und/oder Restaurantbuchung in Textform oder mündlich zu bestätigen.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus der vereinbarten Zimmerüberlassung sowie alle weiteren vereinbarten Leistungen, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftrage Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- Die Zahlung erfolgt in Euro (€). Eventuelle Wechsel- und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. - Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöhen.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel 5,00 € erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereit gemäß vorstehender Ziffern 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No-Show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag muss dem Hotel in Textform zugehen und bedarf einer Bestätigung durch das Hotel in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Stornierung von Individualbuchungen: Eine Stornierung durch den Kunden ist grundsätzlich bis 3 Tage vor Anreisetermin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise (No-Show) werden 90% der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.
- Stornierung von Veranstaltungen, Gruppen und für Reservierungen während Messen: Sofern keine anderslautende Stornierungsregelung schriftlich vereinbart wurde, gilt folgende Regelung: Wird die Veranstaltung/Gruppenreise ab fünf Zimmer (bei Messen bereits ab einem Zimmer) seitens des Veranstalters storniert, so steht dem Hotel Gasthof Rebstock ein angemessener Vergütungsanspruch zu.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Anreisedatum möglich. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Anreisedatum werden die Bereitstellungskosten in Höhe von 25% des vereinbarten Leistungsvolumens zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vorher werden die Bereitstellungskosten in Höhe von 50% des vereinbarten Leistungsvolumens zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt. Bei einer kurzfristigeren Stornierung werden die Bereitstellungskosten in Höhe von 80% des vereinbarten Leistungsvolumens zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt - Vereinbarte Sonderleistungen sowie Leistungen Dritter, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten.
- Bei Bankettveranstaltungen dient die bis 5 Tage zuvor gemeldete Personenzahl als Mindest-Berechnungsgrundlage. Sollten nach Ablauf der Meldefrist Stornierungen vorgenommen werden erlauben wir 100% des vereinbarten Preises, basierend auf den bereits gekauften Produkten, den entstandenen Kosten durch Arbeitsaufwand sowie für Umsatzausfall, in Rechnung zu stellen. Bei Veranstaltungen ohne vor ab definiertes Menü (sog. à la carte – Geschäft) fallen bei einer Stornierung entsprechend der oben genannten Richtlinien ebenfalls Stornierungsgebühren pauschal in Höhe von 20,00 Euro pro stornierte Person an. Dies begründet sich aus dem zusätzlich geplanten Personalaufwand sowie aus dem daraus resultierenden Umsatzausfall. Die Gebühren werden in beiden Fällen direkt auf der Endabrechnung berücksichtigt und werden sofort fällig.
5. Rücktritt des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann (vgl. Ziffer 4.1, 4.2 und 4.3), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Wird eine gemäß Ziffer 3.7 und/oder Ziffer 3.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einem vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
-
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
-
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, – übergabe & -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Vom Gast im Zimmer liegen gebliebene Dinge werden maximal ein Jahr lang aufbewahrt und nur auf ausdrücklichen Wunsch nachgesendet. Für Porto und Verpackung wird eine Pauschale von mindestens 5,00 Euro in Rechnung gestellt (Auslandsporto entsprechend höher).
7. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt entsprechend vorstehende Ziffer 7.1. Gefährliche Gegenstände oder gefährliche Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht eingebracht werden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem der Hotelparkplätze oder im Fahrradcarport, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet herbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
8. Zusätzliche Bestimmungen insbesondere für Bankettveranstaltungen
- Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Technische Einrichtung und Anschlüsse
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.
- Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Kunden unter der Nutzung des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Räumlichkeiten des Restaurants bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
- Haftung des Kunden für Schäden
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch die Teilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleitung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
9. Schlussbemerkung
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand 05/2023
Änderungen vorbehalten