Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei Radmietverträgen zwischen Mietern und dem
Fahrradverleih Friedrichshafen im
Gasthof „Rebstock“ Friedrichshafen
Peter Wieland
Werastraße 35
88045 Friedrichshafen
Telefon 07541 / 950 164-0
Telefax 07541 / 950 164-11
E-Mail info@gasthof-rebstock-fn.de
Web www.gasthof-rebstock-fn.de
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs, die nachfolgend zusammenfassend unter dem Begriff „Leihräder“ benannt werden, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss & -partner
- Vertragspartner des Fahrradverleihs können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden oder Kinder und Jugendliche in der Begleitung eines personensorgeberechtigten Erwachsenen.
- Vertragspartner sind der Fahrradverleih und der Mieter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Fahrradverleih zustande. Dem Fahrradverleih steht es frei, die Leihradbuchung in Textform oder mündlich zu bestätigen.
3. Mietgegenstand, Mietzeit & Preise
- Der Fahrradverleih ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leihräder und Zubehör bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Mieter erwirbt jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Leihräder, soweit diese nicht ausdrücklich in Textform durch den Fahrradverleih bestätigt wurden.
- Durch Übernahme des Leihrades und Zubehör erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand des vermieteten Fahrzeuges an.
- Der Mietpreis entspricht dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreises und wird mit Vertragsschluss sofort fällig.
- Die Leihräder und Zubehör werden für mindestens einen Kalendertag vermietet. Für die Vermietung gilt der Kalendertag ab 09.00 Uhr und bis 22.00 Uhr. Bei einer Zeitüberschreitungen wird dem Mieter zusätzlich der Folgetag in Rechnung gestellt. Hierdurch entstehen für den Mieter keine vertraglichen Ansprüche. Die Verlängerung des Mietzeitraumes ist nach Absprache mit dem Fahrradverleih jederzeit möglich.
- Aus einer frühzeitigen Rückgabe der Mietgegenstände resultieren für den Mieter keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Fahrradverleih. Zu entrichten bleibt auch bei einer Rückgabe vor Ablauf des Mietzeitraums der zum Abschluss des Vertrages vereinbarte und geleistete Mietpreis für den entsprechend vereinbarten Mietzeitraum.
4. Pflichten des Mieters
- Der Mieter hat das Leihrad sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gegenstände bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Bei Unfällen verpflichtet sich der Mieter sofort mit dem Fahrradverleih in Kontakt zu treten. Dieser wird dann das weitere Vorgehen in enger Absprache mit dem Mieter bestimmen.
- Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern. Hierzu ist das von uns ausgegebene Schloss zu verwenden. Außerdem sind abnehmbare Displays zu entnehmen, um Diebstahl vorzubeugen.
5. Reparatur, Unfall/Diebstahl
- Ein defekter Mietgegenstand ist immer zum Standort des Fahrradverleihs zurückzubringen. Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist, oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.
- Die Leihräder sind gegen Diebstahl versichert. Hierfür ist jedoch der Mieter verpflichtet die Leihräder durch ein Schloss zu sichern, sowie abnehmbare Displays zu entnehmen. Geschieht dies nicht, so haftet im Diebstahlfall der Mieter.
- Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfall.
6. Haftung des Fahrradverleihs
- Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Fahrradverleih ist nur haftbar sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Der Fahrradverleih übernimmt keine Haftung für die aus einer Panne resultierenden Folgeschäden (z.B. Zugticket oder verschmutzte Kleidung)
7. Schlussbemerkung
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Fahrradverleihs.
- Es gilt deutsches Recht.
Stand 05/2023
Änderungen vorbehalten